Investition in Bauaufzüge richtig oder falsch?
Insbesondere im Gerüstbau wird in den letzten Jahren neben dem Gerüst, verstärkt nach Bauaufzüge und Transportbühnen gefragt. Ausschreibungen enthalten oftmals beides und ein Angebot für beides ist oft unumgänglich um einen Auftrag zu erhalten. Irgendwann kommt die Frage möchte ich das überhaupt anbieten? Wenn ja, kaufe ich mir die komplette Leistung ein/mache ich alles, oder Teile hiervon selbst? Welches ist die beste Entscheidung für mein Unternehmen? Guter Rat ist willkommen! Zur Entscheidungsfindung ist sowohl der technische als auch kaufmännische Bereich zu betrachten.
Fangbremsen/Bauaufzüge mit Personenbeförderung.
Fangbremsenthema frühzeitig angehen.
Nach dem nun schon eine große Anzahl von Haupt- und Zwischenprüfungen ausgeführt wurden, kann festgestellt werden das die „Gültigkeit der Fangbremse“ eine andere Bedeutung, als in den vergangenen Jahren, erlangt hat. Mit Gültigkeit ist der Zeitraum gemeint, in dem die Fangbremse gemäß Hersteller genutzt werden kann.
Neue Prüfvorschriften für Bauaufzüge
MEHR PLANUNG UND GENAUIGKEIT GEFORDERT Limburg an der Lahn (ABZ).
Ein Punkt der zur Zeit unter anderem viele Gerüstbauer und auch das Beratungsunternehmen BHV Baulog GmbH aus Limburg an der Lahn beschäftigt. Was bedeutet die Umsetzung der überarbeiteten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Bezug auf Bauaufzüge mit Personentransport innerhalb von Unternehmen.
Sachverständigen Prüfungen gemäß BetrSichV 2015
Bauaufzüge mit Personentransport.
Was immer noch für Überraschungen sorgt, sind die geforderten Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die Meinung, die „früheren“ Sachkundigen-Prüfungen mindestens einmal im Jahr sind ausreichend, wird in letzter Zeit durch die Praxis schnell geändert